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1245. Februar 20. Lyon.

10. Kal. Mart. p. a. 2.

Papst Innocenz IV. bestimmt unter Bezug auf die Bulle Honorius III. von 1217 (oben No. 189), dass die Prämonstratenserklöster zwar von fremden und etwa noch zu erwerbenden Ländereien, die sie selbst bebauen, den üblichen Zehnten an die betreff. Kirchen zu entrichten haben, dass dagegen von allem seit der Zeit des allgemeinen Concils (vermuthlich das im Lateran von 1216) urbar gemachten Neulande ihnen kein Zehnte abverlangt werden solle.

Staats-Arch. Matrica Vinc. I. 34 in einem Transsumte von 1273, gedruckt bei Le Paige bibl. Praemonstrat. 662, Potthast 11524.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1884; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 1: Bis zum Jahre 1250. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.